§ 57a Ausbildung und mehr!

Sie wollen sich als geeignete Person gemäß § 3 PBStV schulen lassen ("Pickerl Überprüfung") oder benötigen eine Weiterbildung zur Erneuerung Ihres § 57a Bildungspasses?
Unser Angebot umfasst Kurse zu § 57a Grundausbildung, § 57a Periodische Weiterbildung, § 57a Erweiterungsschulung für LKW, § 57a Bremsenschulung,
§ 57a Webinare, aber auch Praxisschulungen zur L-Kompetenz und vieles mehr! 

FÖRDERUNGEN: Die Automotive Akademie ist ein zertifizierter Bildungsträger (NÖ-Cert). Sofern Sie die persönlichen Voraussetzungen erfüllen,
können Sie bei folgenden Fördereinrichtungen eine Förderung beantragen: WAFF (Wien), NÖ Bildungsförderung und Bgld Bildungsförderung.
Weitere Details finden Sie dazu bitte in den FAQs.

§57a Grundausbildung bis 3,5t

Diese viertägige Ausbildung ist Voraussetzung zur Durchführung von §57a-Überprüfungen.

Praxisschulung für EBV Nutzer (Webinar) Kurse 2025

Werden Sie zum absoluten "Pickerl-Profi" - in nur 3 Stunden!

§57a Periodische Weiterbildung bis 3,5t

Alle drei Jahre müssen Sie Ihr Wissen auffrischen, um die Berechtigung zu §57a-Gutachten nicht zu verlieren.

§57a Periodische Weiterbildung (Webinar)

Mit unserem Zoom-Webinar erledigen Sie die Weiterbildung bequem von Ihrem PC aus ganz Österreich.

§57a Grundausbildung über 3,5t

Dieser Termin bündelt die Grundausbildung und die Erweiterungsschulung für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen.

§57a Erweiterungsschulung über 3,5t

Gemeinsam mit der Grundschulung bis 3,5t berechtigt dieser Kurs zur §57a-Überprüfung von Fahrzeugen über 3,5t.

KFZ wirtschaft Newsletter

Bleiben Sie mit dem E-Mail Newsletter unserer Automotive Fachmedien immer auf dem aktuellsten Stand

Grundkurs Bremsen

Der Kurs ist (zusätzlich zur Grundausbildung über 3,5t) Voraussetzung für die Überprüfung von Fahrzeugen über 3,5t.

Periodische Weiterbildung - Bremsen

Verpflichtender Auffrischungskurs für die §57a-Überprüfung von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht.

Praxisschulung Fahrzeugklasse L

Alles, was Sie über die Begutachtung von Fahrzeugen der Klasse L wissen müssen, erfahren Sie in unserem kompakten L-Kompetenzkurs.

Praxisschulung für EBV Nutzer (Webinar)

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Schulungsort

Automotive Akademie
c/o Mobilitätscampus
Am Freihof 23
1220 Wien

Mobilitätscampus Wien Logo

Bitte beachten: Der Kurs "Erweiterungsschulung über 3,5 Tonnen" findet als einziger Kurs nicht am Mobilitätscampus, sondern bei der Firma Pappas statt. Adresse: IZ-NOE Süd, Straße 4, 2355 Wr. Neudorf

Anreise: Wir empfehlen die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln (U1, Station Kagraner Platz). Es gibt im Mobilitätscampus keine Parkmöglichkeiten, außerhalb des Mobilitätscampus gilt die Wiener Parkplatzordnung (Parkpickerl).
Vergünstigte Parkmöglichkeit in der Haring-Group-Parkgarage, Doningasse 12. Teilnehmer*innen erhalten beim Kurs auf Wunsch ein Nachsteckticket für die Ausfahrt, das den Tagespreis auf 10 € herabsetzt.

Die Automotive Akademie ist eine Marke des Österreichischen Wirtschaftsverlages und führt die §57a-Schulungen im Auftrag der Landesinnung der Fahrzeugtechnik Wien durch. Teilnehmer*innen erklären mit ihrem Besuch, ausdrücklich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Österreichischer Wirtschaftsverlag GmbH zu akzeptieren.

Öffnungszeiten:
Mo.-Do.: 08:00-12:00 und 13:00-15:00
Fr:           08:00-12:00 Uhr

So können Sie uns erreichen:

Leitbild

Ziel: Automotive Akademie

Unser Ziel ist es, dass die Automotive Akademie des ÖWV als Kompetenzzentrum für die Vermittlung von technischen Qualifikationen im Bereich KFZ-Technik mit dem Ausbildungsschwerpunkt §57a Begutachtungen gesehen wird und die Themenführerschaft auf diesem Gebiet erlangt.

 

Leitbild: Automotive Akademie

  1. Wir sind Weiterbildungspartner von Menschen und Organisationen, die im Bereich KFZ-Technik mit Schwerpunkt § 57a Begutachtungen tätig sind und sich weiterentwickeln wollen.
  2. Unser Denken und Handeln wird von unserem Anspruch geleitet, höchste Qualität zu bieten.
  3. Zusätzlich zur reinen Vermittlung von Wissen am aktuellen Stand der Technik steht die Befähigung unserer Kursteilnehmer*innen zum eigenständigen und reflektierten Anwenden des Erlernten im Fokus.
  4. Bei der Weiterentwicklung unseres Kursangebots orientieren wir uns konsequent an den Bedürfnissen unseres aktuellen und künftigen Marktes, wobei die Zufriedenheit unserer Kund*innen unser Handeln leitet.
  5. Wir leben Chancengleichheit und Diversität.
  6. Wir bekennen uns zu den vereinbarten wirtschaftlichen Zielen und handeln bei allen Aktivitäten ergebnisorientiert.
  7. Wertschätzung im Miteinander und Freiräume im Tun stellen für uns die unverzichtbare Basis für ein Klima dar, welches Freude am Lernen,  Begeisterungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft erst ermöglicht.

Häufige Fragen

§57a-AUSBILDUNGEN

Welche Voraussetzungen gibt es für die Teilnahme an Schulungen?

Grundsätzlich können alle InteressentInnen unsere Schulungsangebote besuchen. Die TeilnehmerInnen müssen über ausreichend Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, da die Kurse ausschließlich in deutscher Sprache angeboten werden. 

Sollten Sie als "geeignete Person" einen Bildungspass nach absolvierter Schulung erhalten wollen, dann müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Grundschulung § 57a bis/über 3,5 t 

  • Geselle / abgeschlossene Lehre: Lehrabschlussprüfung und danach 2 Jahre Praxis in einem §57a-Betrieb in Österreich 
  • ODER: Meister nach abgeschlossenem 5-teiligem Meisterbrief-Modul (Meisterprüfung) kann man sofort zur Grundschulung § 57a antreten
  • ODER: Diplom der Fakultät für Maschinenbau oder Elektrotechnik einer österreichischen Technischen Universität, Studienrichtung Montanmaschinenwesen und danach 1 Jahr Praxis in einem §57a-Betrieb in Österreich

Erweiterungsschulung über 3,5 t (ist gemeinsam mit dem Bremsenkurs Voraussetzung für die Überprüfung über 3,5t)

  • Absolvierte Grundschulung §57a bis 3,5 t

Bremsenkurs Grundschulung (wird für die Überprüfung über 3,5t benötigt)

  • Absolvierte Grundschulung §57a  über 3,5 t

Bremsenkurs Periodische Weiterbildung (alle drei Jahre fällig)

  • Absolvierte Bremsen-Grundschulung §57a

Periodische Weiterbildung § 57a (alle drei Jahre fällig)  

  • Absolvierte Grundschulung §57a

Folgende Österreichische Zeugnisse werden als Ausbildung für die § 57a Tätigkeit anerkannt:

  • Diplom Maschinenbau oder Elektrotechnik, 1 Jahr Praxis
  • FH Fahrzeugtechnik, 2 Jahre Praxis
  • HTL – Maschinenbau, Maschineningenieurwesen, Elektrotechnik oder Mechatronik, 2 Jahre Praxis
  • Meisterprüfung KFZ
  • Fachschule für Maschinenbau – Kraftfahrzeugtechnik
  • Werkmeisterschule für Maschinenbau-Kraftfahrzeugtechnik
  • Meisterprüfung Mechatronik für Maschinen- und Fertigungstechnik
  • Meisterprüfung Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau
  • Meisterprüfung Metalltechnik für Land- und Baumaschinen
  • Meisterprüfung Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau
  • Meisterprüfung Karosseriebau-und Karosserielackiertechnik
  • Lehrabschlussprüfung Kraftfahrzeugtechnik, 2 Jahre Praxis in § 57a ermächtigten Betrieb
  • Lehrabschlussprüfung Landmaschinentechnik, 2 Jahre Praxis in § 57a ermächtigten Betrieb
  • Lehrabschlussprüfung Karosseriebau- und Karosserielackiertechnik, 2 Jahre Praxis in § 57a ermächtigten Betrieb
  • Lehrabschlussprüfung Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau, 2 Jahre Praxis in § 57a ermächtigten Betrieb
  • Allg. beeideter u. gerichtlich zert. SV das Kraftfahrwesen

Sollten Sie Ihre Qualifikation im Ausland erworben haben, benötigen Sie zusätzlich die entsprechende Gleichhaltung Ihrer Zeugnisse.
Info und Anträge hier.

Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite der WKO.

Haben TeilnehmerInnen die Möglichkeit für Kurskosten Förderungen zu beantragen?

Als zertifizierter Bildungsträger (NÖ-Cert), können Sie für unsere Weiterbildungsangebote bei diversen Förderstellen eine Förderung beantragen. 
Abhängig vom Bundesland Ihres Wohnsitzes, gibt es dafür entsprechende Fördereinrichtungen, welche Ihnen beratend zur Seite stehen und Sie dabei unterstützen, die passende Förderung zu beantragen.

Bitte kontaktieren Sie die Förderstellen rechtzeitig vor Absolvierung der Weiterbildung, da Förderungen teilweise vor Weiterbildungsstart beantragt werden müssen.

Die Automotive Akademie ist Teil der Österreichischer Wirtschaftsverlag GmbH, daher führen Sie bitte bei der Antragstellung die Österreichischer Wirtschaftsverlag GmbH als Bildungseinrichtung an. In der Regel benötigen Sie bei der Antragstellung im Zuge einer Förderung einen Kostenvoranschlag. Um diesen zu erhalten, schicken Sie bitte eine eMail mit Ihren

  • Namen,
  • Wohnadresse und
  • dem Titel der gewünschten Schulung inkl. Schulungsdatum

an unsere Mail-Adresse [email protected].

Folgend finden Sie bitte eine Auswahl an Förderstellen, bei denen Sie sich abhängig vom Bundesland Ihres Wohnsitzes kostenlos beraten lassen können:

Wien

WAFF
Lassallestraße 1
1020 Wien

[email protected]
01/21748555

https://www.waff.at/foerderungen/

 

Niederösterreich

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Arbeitsmarkt
Landhausplatz 1, Haus 9
3109 St. Pölten

[email protected]
02742/9005-9555

 

https://www.noe.gv.at/noe/Arbeitsmarkt/Foerderung_noeBildungsfoerderung.html

 

Burgenland

Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 – Sozial- und Klimafonds Burgenland
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt

[email protected]
057-600/1060

https://www.burgenland.at/themen/arbeit/arbeitnehmerfoerderung/qualifikationsfoerderungszuschuss/

 

Was muss ich zur Schulung mitbringen?

Grundschulungen:

  • Kopie eines Ausbildungsnachweises (Lehrabschluss-, Meister- oder Werkmeisterprüfungszeugnis)
  • Nachweis über die erbrachte Praxis (Praxiszeiten) in einem §57a-Betrieb (dazugehöriges Formular erhalten Sie bei Ihrer Anmeldung)
  • Bei einer Grundschulung werden alle mitzubringenden Unterlagen von der Landesinnung Wien eingesammelt. Der Bildungspass wird von der Landesinnung Wien der Fahrzeugtechnik ausgestellt und Ihnen per Post zugesendet.

Periodische Weiterbildungen:

  • Bildungspass
  • Der verlängerte Bildungspass wird von der Landesinnung Wien der Fahrzeugtechnik ausgestellt und Ihnen per Post zugesendet.

Die Kosten für die Ausstellung des Bildungspasses betragen für alle Schulungen € 35,- und sind in der Kursgebühr inkludiert.

Wie lange ist mein Bildungspass gültig?

Der Bildungspass ist bis zu 3 Jahre nach der letzten absolvierten Grundschulung bzw. Periodischen Weiterbildung gültig. In Ausnahmefällen gilt eine zusätzliche Toleranzfrist von 4 Monaten. 

Bei Fragen zum Bildungspass wenden Sie sich bitte direkt an die ausstellende Behörde. In Wien ist das:

Landesinnung Wien der Fahrzeugtechnik
Sparte Gewerbe und Handwerk der Wirtschaftskammer Wien
Straße der Wiener Wirtschaft 1
1020  Wien
T: + 43 1 514 50 - 2394
E: [email protected]
W: https://www.wko.at/wien/fahrzeugtechnik

Alle weiteren Landesinnungen:

https://www.wko.at/oe/gewerbe-handwerk/fahrzeugtechnik/landesinnungen-fahrzeugtechnik

 

Wie lange dauert die Ausstellung meines neuen Bildungspasses?

Die Ausstellung eines neuen, bzw. die Verlängerung eines bestehenden Bildungspasses erfolgt direkt durch die Landesinnung der Fahrzeugtechnik.

Ab Absolvierung einer §57a Grundschulung oder §57a periodischen Weiterbildung kann es bis zu 6 Wochen dauern, bis der Bildungspass durch die Landesinnung ausgestellt wird. Bei Rückfragen bzgl. Bildungspass und dessen Ausstellung wenden Sie sich bitte direkt an:

Landesinnung Wien der Fahrzeugtechnik
Sparte Gewerbe und Handwerk der Wirtschaftskammer Wien
Straße der Wiener Wirtschaft 1
1020  Wien
T: + 43 1 514 50 - 2394
E: [email protected]
W: https://www.wko.at/wien/fahrzeugtechnik

Alle weiteren Landesinnungen:
https://www.wko.at/oe/gewerbe-handwerk/fahrzeugtechnik/landesinnungen-fahrzeugtechnik

Vortragende

Helmut Neverla

Leiter des Trainerteams
Technik

Alois Gabat

Recht
 

Sonja Liebl, Trainerin der Automotive Akademie §57a-Schulungen

Sonja Liebl

Technik
Recht
Bremsen

Georg Ringseis

Technik (Grundausbildungen bis 3,5t)
Zweirad

Rudolf Rosenmayer, Trainer der Automotive Akademie §57a Schulungen

Rudolf Rosenmayer

Technik
 

Max Rosmann

EBV Grundschulung
 

Alexander Stock

Bremsen
 

Reinhard Prasch

Reinhard Prasch

Technik
Zweirad