§ 57a Ausbildung und mehr!
Sie wollen sich als geeignete Person gemäß § 3 PBStV schulen lassen ("Pickerl Überprüfung") oder benötigen eine Weiterbildung zur Erneuerung Ihres § 57a Bildungspasses?
Hier finden Sie alle § 57a Schulungen, § 57a Grundausbildung, § 57a Periodische Weiterbildung, § 57a Erweiterungsschulung für LKW, § 57 a Bremsenschulung,
§ 57a Webinare, aber auch Hochvolt Kurse (HV1, HV2, HV3) und vieles mehr! Alle § 57 Kurse und KFZ-Ausbildungen können hier direkt gebucht werden.
Schulungsort
Automotive Akademie
c/o Mobilitätscampus
Am Freihof 23
1220 Wien
Bitte beachten: Der Kurs "Erweiterungsschulung über 3,5 Tonnen" findet als einziger Kurs nicht am Mobilitätscampus, sondern bei der Firma Pappas statt. Adresse: IZ-NOE Süd, Straße 4, 2355 Wr. Neudorf
Anreise: Wir empfehlen die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln (U1, Station Kagraner Platz). Es gibt im Mobilitätscampus keine Parkmöglichkeiten, außerhalb des Mobilitätscampus gilt die Wiener Parkplatzordnung (Parkpickerl).
NEU: Vergünstigte Parkmöglichkeit in der Haring-Group-Parkgarage, Doningasse 12. Teilnehmer*innen erhalten beim Kurs auf Wunsch ein Nachsteckticket für die Ausfahrt, das den Tagespreis auf 8 € herabsetzt.
Die Automotive Akademie ist eine Marke des Österreichischen Wirtschaftsverlages und führt die §57a-Schulungen im Auftrag der Landesinnung der Fahrzeugtechnik Wien durch. Teilnehmer*innen erklären mit ihrem Besuch, ausdrücklich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Österreichischer Wirtschaftsverlag GmbH zu akzeptieren.
So können Sie uns erreichen:
Häufige Fragen
§57a-AUSBILDUNGEN
Grundschulung § 57a bis/über 3,5 t
- Geselle / abgeschlossene Lehre: Lehrabschlussprüfung und danach 2 Jahre Praxis in einem §57a-Betrieb in Österreich
- ODER: Meister nach abgeschlossenem 5-teiligem Meisterbrief-Modul (Meisterprüfung) kann man sofort zur Grundschulung § 57a antreten
- ODER: Diplom der Fakultät für Maschinenbau oder Elektrotechnik einer österreichischen Technischen Universität, Studienrichtung Montanmaschinenwesen und danach 1 Jahr Praxis in einem §57a-Betrieb in Österreich
Erweiterungsschulung über 3,5 t (ist gemeinsam mit dem Bremsenkurs Voraussetzung für die Überprüfung über 3,5t)
- Absolvierte Grundschulung §57a bis 3,5 t
Bremsenkurs Grundschulung (wird für die Überprüfung über 3,5t benötigt)
- Absolvierte Grundschulung §57a über 3,5 t
Bremsenkurs Periodische Weiterbildung (alle drei Jahre fällig)
- Absolvierte Bremsen-Grundschulung §57a
Periodische Weiterbildung § 57a (alle drei Jahre fällig)
- Absolvierte Grundschulung §57a
Folgende Österreichische Zeugnisse werden als Ausbildung für die § 57a Tätigkeit anerkannt:
- Diplom Maschinenbau oder Elektrotechnik, 1 Jahr Praxis
- FH Fahrzeugtechnik, 2 Jahre Praxis
- HTL – Maschinenbau, Maschineningenieurwesen, Elektrotechnik oder Mechatronik, 2 Jahre Praxis
- Meisterprüfung KFZ
- Fachschule für Maschinenbau – Kraftfahrzeugtechnik
- Werkmeisterschule für Maschinenbau-Kraftfahrzeugtechnik
- Meisterprüfung Mechatronik für Maschinen- und Fertigungstechnik
- Meisterprüfung Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau
- Meisterprüfung Metalltechnik für Land- und Baumaschinen
- Meisterprüfung Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau
- Meisterprüfung Karosseriebau-und Karosserielackiertechnik
- Lehrabschlussprüfung Kraftfahrzeugtechnik, 2 Jahre Praxis in § 57a ermächtigten Betrieb
- Lehrabschlussprüfung Landmaschinentechnik, 2 Jahre Praxis in § 57a ermächtigten Betrieb
- Lehrabschlussprüfung Karosseriebau- und Karosserielackiertechnik, 2 Jahre Praxis in § 57a ermächtigten Betrieb
- Lehrabschlussprüfung Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau, 2 Jahre Praxis in § 57a ermächtigten Betrieb
- Allg. beeideter u. gerichtlich zert. SV das Kraftfahrwesen
Sollten Sie Ihre Qualifikation im Ausland erworben haben, benötigen Sie zusätzlich die entsprechende Gleichhaltung Ihrer Zeugnisse.
Info und Anträge hier.
Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite der WKO.
Grundschulungen:
- Kopie eines Ausbildungsnachweises (Lehrabschluss-, Meister- oder Werkmeisterprüfungszeugnis)
- Nachweis über die erbrachte Praxis (Praxiszeiten) in einem §57a-Betrieb (dazugehöriges Formular erhalten Sie bei Ihrer Anmeldung)
- Bei einer Grundschulung werden alle mitzubringenden Unterlagen von der Landesinnung Wien eingesammelt. Der Bildungspass wird von der Landesinnung Wien der Fahrzeugtechnik ausgestellt und Ihnen per Post zugesendet.
Periodische Weiterbildungen:
- Bildungspass
- Der verlängerte Bildungspass wird von der Landesinnung Wien der Fahrzeugtechnik ausgestellt und Ihnen per Post zugesendet.
Die Kosten für die Ausstellung des Bildungspasses betragen für alle Schulungen € 35,- und sind NICHT in der Kursgebühr inkludiert.
Der Bildungspass ist bis zu 3 Jahre nach der letzten absolvierten Grundschulung bzw. Periodischen Weiterbildung gültig. In Ausnahmefällen gilt eine zusätzliche Toleranzfrist von 4 Monaten.
Bei Fragen zum Bildungspass wenden Sie sich bitte direkt an die ausstellende Behörde. In Wien ist das:
Landesinnung Wien der Fahrzeugtechnik
Sparte Gewerbe und Handwerk der Wirtschaftskammer Wien
Frau Andrea Vogl
Straße der Wiener Wirtschaft 1
1020 Wien
T: + 43 1 514 50 - 2394
E: [email protected]
W: https://www.wko.at/wien/fahrzeugtechnik
Alle weiteren Landesinnungen:
https://www.wko.at/branchen/w/gewerbe-handwerk/fahrzeugtechnik/landesinnungen-fahrzeugtechnik.html
Seit 16. April 2022 gelten folgende Regeln:
- Keine Einschränkungen und keine Kontrollen
- Keine Verpflichtung zum Tragen einer Maske
- Wir empfehlen weiterhin, Speisen und Getränke nur an Sitzplätzen in den Vortragsräumen einzunehmen
- Personen, die sich an einem Tag der Schulung krank fühlen, oder Symptome aufweisen, sollen keinesfalls am Kurs teilnehmen!