§57a Periodische Weiterbildung bis 3,5t

Zur Sicherstellung der Begutachtungsqualität müssen alle geeigneten Personen mindestens alle 3 Jahre an einem Weiterbildungskurs
im Ausmaß von 8 Stunden mit Erfolg teilnehmen.

Inhalte:

  • Rechtliche und technische Änderungen in den Fahrzeugkategorien
  • EBV (elektronische Begutachtungsverwaltung)

Teilnehmer*innen:

  • Facharbeiter*innen mit einem gültigen §57a-Bildungspass
  • Lehrgangsdauer sowie Kursinhalte sind gesetzlich festgelegt. Aus diesem Grund ist bei diesem Kurs 100% Anwesenheit erforderlich!

Nachweise  und beizubringende Unterlagen:

  • §57a-Bildungspass

Voraussetzungen:

  • gültiger §57a-Bildungspass

Ort und Dauer:

  • Mobilitätscampus, Am Freihof 23, 1220 Wien
  • Der Kurs dauert einen Tag jeweils von 08:30 – 17:30 Uhr. AUSNAHME: Die Freitags-Kurse sind immer von 12:30 bis 20:00 Uhr!
  • Für die Erstellung des Bildungspasses verrechnet die Landesinnung €35.-, diese sind in der Kursgebühr inkludiert
  • Es gelten die Stornobedingungen des ÖWV, nachzulesen unter Punkt V. Artikel 3 der AGBs

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