§57a Periodische Weiterbildung bis 3,5t
Zur Sicherstellung der Begutachtungsqualität müssen alle geeigneten Personen mindestens alle 3 Jahre an einem Weiterbildungskurs
im Ausmaß von 8 Stunden mit Erfolg teilnehmen.
Inhalte:
- Rechtliche und technische Änderungen in den Fahrzeugkategorien
- EBV (elektronische Begutachtungsverwaltung)
Teilnehmer*innen:
- Facharbeiter*innen mit einem gültigen §57a-Bildungspass
- Lehrgangsdauer sowie Kursinhalte sind gesetzlich festgelegt. Aus diesem Grund ist bei diesem Kurs 100% Anwesenheit erforderlich!
Nachweise und beizubringende Unterlagen:
- §57a-Bildungspass
Voraussetzungen:
- gültiger §57a-Bildungspass
Ort und Dauer:
- Mobilitätscampus, Am Freihof 23, 1220 Wien
- Der Kurs dauert einen Tag jeweils von 08:30 – 17:30 Uhr. AUSNAHME: Die Freitags-Kurse sind immer von 12:30 bis 20:00 Uhr!
- Für die Erstellung des Bildungspasses verrechnet die Landesinnung €35.-, diese sind in der Kursgebühr inkludiert
- Es gelten die Stornobedingungen des ÖWV, nachzulesen unter Punkt V. Artikel 3 der AGBs
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