Grundsätzlich können alle InteressentInnen unsere Schulungsangebote besuchen. Die TeilnehmerInnen müssen über ausreichend Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, da die Kurse ausschließlich in deutscher Sprache angeboten werden.
Sollten Sie als „geeignete Person“ einen Bildungspass nach absolvierter Schulung erhalten wollen, dann müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Grundschulung § 57a bis/über 3,5 t
- Geselle / abgeschlossene Lehre: Lehrabschlussprüfung und danach 2 Jahre Praxis in einem §57a-Betrieb in Österreich
- ODER: Meister nach abgeschlossenem 5-teiligem Meisterbrief-Modul (Meisterprüfung) kann man sofort zur Grundschulung § 57a antreten
- ODER: Diplom der Fakultät für Maschinenbau oder Elektrotechnik einer österreichischen Technischen Universität, Studienrichtung Montanmaschinenwesen und danach 1 Jahr Praxis in einem §57a-Betrieb in Österreich
Erweiterungsschulung über 3,5 t (ist gemeinsam mit dem Bremsenkurs Voraussetzung für die Überprüfung über 3,5t)
- Absolvierte Grundschulung §57a bis 3,5 t
Bremsenkurs Grundschulung (wird für die Überprüfung über 3,5t benötigt)
- Absolvierte Grundschulung §57a über 3,5 t
Bremsenkurs Periodische Weiterbildung (alle drei Jahre fällig)
- Absolvierte Bremsen-Grundschulung §57a
Periodische Weiterbildung § 57a (alle drei Jahre fällig)
- Absolvierte Grundschulung §57a
Folgende Österreichische Zeugnisse werden als Ausbildung für die § 57a Tätigkeit anerkannt:
- Diplom Maschinenbau oder Elektrotechnik, 1 Jahr Praxis
- FH Fahrzeugtechnik, 2 Jahre Praxis
- HTL – Maschinenbau, Maschineningenieurwesen, Elektrotechnik oder Mechatronik, 2 Jahre Praxis
- Meisterprüfung KFZ
- Fachschule für Maschinenbau – Kraftfahrzeugtechnik
- Werkmeisterschule für Maschinenbau-Kraftfahrzeugtechnik
- Meisterprüfung Mechatronik für Maschinen- und Fertigungstechnik
- Meisterprüfung Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau
- Meisterprüfung Metalltechnik für Land- und Baumaschinen
- Meisterprüfung Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau
- Meisterprüfung Karosseriebau-und Karosserielackiertechnik
- Lehrabschlussprüfung Kraftfahrzeugtechnik, 2 Jahre Praxis in § 57a ermächtigten Betrieb
- Lehrabschlussprüfung Landmaschinentechnik, 2 Jahre Praxis in § 57a ermächtigten Betrieb
- Lehrabschlussprüfung Karosseriebau- und Karosserielackiertechnik, 2 Jahre Praxis in § 57a ermächtigten Betrieb
- Lehrabschlussprüfung Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau, 2 Jahre Praxis in § 57a ermächtigten Betrieb
- Allg. beeideter u. gerichtlich zert. SV das Kraftfahrwesen
Sollten Sie Ihre Qualifikation im Ausland erworben haben, benötigen Sie zusätzlich die entsprechende Gleichhaltung Ihrer Zeugnisse.
Info und Anträge hier.
Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite der WKO.