§57a Erweiterungsschulung über 3,5t
Beschreibung
2024
Wenn Fahrzeuge über 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht und mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h begutachtet werden sollen, so ist zur Grundschulung für 3,5t zusätzlich diese Grundschulung über Bremsanlagen für Fahrzeuge über 3,5t nach § 57a KFG erforderlich.
Ort und Dauer:
- Fa. Pappas (IZ-NOE Süd, Straße 4, 2355 Wr. Neudorf)
- Der Kurs dauert einen Tag
- Freitag von 08:30 - 12:30 Uhr
- Für die Erstellung des Bildungspasses verrechnet die Landesinnung €35.-, diese sind in der Kursgebühr inkludiert NEU
- Es gelten die Stornobedingungen des ÖWV, nachzulesen unter Punkt V. Artikel 3 der AGBs
Alle Preise sind exklusive 20% Ust.
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