§57a Erweiterungsschulung über 3,5t

Beschreibung

2024

Wenn Fahrzeuge über 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht und mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h begutachtet werden sollen, so ist zur Grundschulung für 3,5t zusätzlich diese Grundschulung über Bremsanlagen für Fahrzeuge über 3,5t nach § 57a KFG erforderlich.

Ort und Dauer:

  • Fa. Pappas (IZ-NOE Süd, Straße 4, 2355 Wr. Neudorf)
  • Der Kurs dauert einen Tag
  • Freitag von 08:30 - 12:30 Uhr
  • Für die Erstellung des Bildungspasses verrechnet die Landesinnung €35.-, diese sind in der Kursgebühr inkludiert  NEU
  • Es gelten die Stornobedingungen des ÖWV, nachzulesen unter Punkt V. Artikel 3 der AGBs 

Alle Preise sind exklusive 20% Ust.