Seminare 2025

Hier finden Sie unsere Seminare.

§57a Grundausbildung bis 3,5t

Diese viertägige Ausbildung ist Voraussetzung zur Durchführung von §57a-Überprüfungen.

TEST §57a Periodische Weiterbildung bis 3,5t

Alle drei Jahre müssen Sie Ihr Wissen auffrischen, um die Berechtigung zu §57a-Gutachten nicht zu verlieren.

§57a Periodische Weiterbildung (Webinar)

Mit unserem Zoom-Webinar erledigen Sie die Weiterbildung bequem von Ihrem PC aus ganz Österreich.

§57a Grundausbildung über 3,5t

Dieser Termin bündelt die Grundausbildung und die Erweiterungsschulung für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen.

§57a Erweiterungsschulung über 3,5t

Gemeinsam mit der Grundschulung bis 3,5t berechtigt dieser Kurs zur §57a-Überprüfung von Fahrzeugen über 3,5t.

Grundkurs Bremsen

Der Kurs ist (zusätzlich zur Grundausbildung über 3,5t) Voraussetzung für die Überprüfung von Fahrzeugen über 3,5t.

Periodische Weiterbildung – Bremsen

Verpflichtender Auffrischungskurs für die §57a-Überprüfung von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht.

Häufige Fragen

§57a-AUSBILDUNGEN

Grundsätzlich können alle InteressentInnen unsere Schulungsangebote besuchen. Die TeilnehmerInnen müssen über ausreichend Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, da die Kurse ausschließlich in deutscher Sprache angeboten werden.

Sollten Sie als „geeignete Person“ einen Bildungspass nach absolvierter Schulung erhalten wollen, dann müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Grundschulung § 57a bis/über 3,5 t 

  • Geselle / abgeschlossene Lehre: Lehrabschlussprüfung und danach 2 Jahre Praxis in einem §57a-Betrieb in Österreich
  • ODER: Meister nach abgeschlossenem 5-teiligem Meisterbrief-Modul (Meisterprüfung) kann man sofort zur Grundschulung § 57a antreten
  • ODER: Diplom der Fakultät für Maschinenbau oder Elektrotechnik einer österreichischen Technischen Universität, Studienrichtung Montanmaschinenwesen und danach 1 Jahr Praxis in einem §57a-Betrieb in Österreich

Erweiterungsschulung über 3,5 t (ist gemeinsam mit dem Bremsenkurs Voraussetzung für die Überprüfung über 3,5t)

  • Absolvierte Grundschulung §57a bis 3,5 t

Bremsenkurs Grundschulung (wird für die Überprüfung über 3,5t benötigt)

  • Absolvierte Grundschulung §57a  über 3,5 t

Bremsenkurs Periodische Weiterbildung (alle drei Jahre fällig)

  • Absolvierte Bremsen-Grundschulung §57a

Periodische Weiterbildung § 57a (alle drei Jahre fällig)  

  • Absolvierte Grundschulung §57a

Folgende Österreichische Zeugnisse werden als Ausbildung für die § 57a Tätigkeit anerkannt:

  • Diplom Maschinenbau oder Elektrotechnik, 1 Jahr Praxis
  • FH Fahrzeugtechnik, 2 Jahre Praxis
  • HTL – Maschinenbau, Maschineningenieurwesen, Elektrotechnik oder Mechatronik, 2 Jahre Praxis
  • Meisterprüfung KFZ
  • Fachschule für Maschinenbau – Kraftfahrzeugtechnik
  • Werkmeisterschule für Maschinenbau-Kraftfahrzeugtechnik
  • Meisterprüfung Mechatronik für Maschinen- und Fertigungstechnik
  • Meisterprüfung Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau
  • Meisterprüfung Metalltechnik für Land- und Baumaschinen
  • Meisterprüfung Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau
  • Meisterprüfung Karosseriebau-und Karosserielackiertechnik
  • Lehrabschlussprüfung Kraftfahrzeugtechnik, 2 Jahre Praxis in § 57a ermächtigten Betrieb
  • Lehrabschlussprüfung Landmaschinentechnik, 2 Jahre Praxis in § 57a ermächtigten Betrieb
  • Lehrabschlussprüfung Karosseriebau- und Karosserielackiertechnik, 2 Jahre Praxis in § 57a ermächtigten Betrieb
  • Lehrabschlussprüfung Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau, 2 Jahre Praxis in § 57a ermächtigten Betrieb
  • Allg. beeideter u. gerichtlich zert. SV das Kraftfahrwesen

Sollten Sie Ihre Qualifikation im Ausland erworben haben, benötigen Sie zusätzlich die entsprechende Gleichhaltung Ihrer Zeugnisse.
Info und Anträge hier.

Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite der WKO.

Als zertifizierter Bildungsträger (NÖ-Cert), können Sie für unsere Weiterbildungsangebote bei diversen Förderstellen eine Förderung beantragen.
Abhängig vom Bundesland Ihres Wohnsitzes, gibt es dafür entsprechende Fördereinrichtungen, welche Ihnen beratend zur Seite stehen und Sie dabei unterstützen, die passende Förderung zu beantragen.

Bitte kontaktieren Sie die Förderstellen rechtzeitig vor Absolvierung der Weiterbildung, da Förderungen teilweise vor Weiterbildungsstart beantragt werden müssen.

Die Automotive Akademie ist Teil der Österreichischer Wirtschaftsverlag GmbH, daher führen Sie bitte bei der Antragstellung die Österreichischer Wirtschaftsverlag GmbH als Bildungseinrichtung an. In der Regel benötigen Sie bei der Antragstellung im Zuge einer Förderung einen Kostenvoranschlag. Um diesen zu erhalten, schicken Sie bitte eine eMail mit Ihren

  • Namen,
  • Wohnadresse und
  • dem Titel der gewünschten Schulung inkl. Schulungsdatum

an unsere Mail-Adresse kfz-akadmie@wirtschaftsverlag.at.

Folgend finden Sie bitte eine Auswahl an Förderstellen, bei denen Sie sich abhängig vom Bundesland Ihres Wohnsitzes kostenlos beraten lassen können:

Wien

WAFF
Lassallestraße 1
1020 Wien

bbe@waff.at
01/21748555

https://www.waff.at/foerderungen/

Niederösterreich

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Arbeitsmarkt
Landhausplatz 1, Haus 9
3109 St. Pölten

bildungsfoerderung@noel.gv.at
02742/9005-9555
https://www.noe.gv.at/noe/Arbeitsmarkt/Foerderung_noeBildungsfoerderung.html

Burgenland

Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 – Sozial- und Klimafonds Burgenland
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt

post.49-anf@bgld.gv.at
057-600/1060

https://www.burgenland.at/themen/arbeit/arbeitnehmerfoerderung/qualifikationsfoerderungszuschuss/

Grundschulungen:

  • Kopie eines Ausbildungsnachweises (Lehrabschluss-, Meister- oder Werkmeisterprüfungszeugnis)
  • Nachweis über die erbrachte Praxis (Praxiszeiten) in einem §57a-Betrieb (dazugehöriges Formular erhalten Sie bei Ihrer Anmeldung)
  • Bei einer Grundschulung werden alle mitzubringenden Unterlagen von der Landesinnung Wien eingesammelt. Der Bildungspass wird von der Landesinnung Wien der Fahrzeugtechnik ausgestellt und Ihnen per Post zugesendet.

Periodische Weiterbildungen:

  • Bildungspass
  • Der verlängerte Bildungspass wird von der Landesinnung Wien der Fahrzeugtechnik ausgestellt und Ihnen per Post zugesendet.

Die Kosten für die Ausstellung des Bildungspasses betragen für alle Schulungen € 35,- und sind in der Kursgebühr inkludiert.

Der Bildungspass ist bis zu 3 Jahre nach der letzten absolvierten Grundschulung bzw. Periodischen Weiterbildung gültig. In Ausnahmefällen gilt eine zusätzliche Toleranzfrist von 4 Monaten.

Bei Fragen zum Bildungspass wenden Sie sich bitte direkt an die ausstellende Behörde. In Wien ist das:

Landesinnung Wien der Fahrzeugtechnik
Sparte Gewerbe und Handwerk der Wirtschaftskammer Wien
Straße der Wiener Wirtschaft 1
1020  Wien
T: + 43 1 514 50 – 2394
E: fahrzeugtechnik@wkw.at
W: https://www.wko.at/wien/fahrzeugtechnik

Alle weiteren Landesinnungen:

https://www.wko.at/oe/gewerbe-handwerk/fahrzeugtechnik/landesinnungen-fahrzeugtechnik

Die Ausstellung eines neuen, bzw. die Verlängerung eines bestehenden Bildungspasses erfolgt direkt durch die Landesinnung der Fahrzeugtechnik.

Ab Absolvierung einer §57a Grundschulung oder §57a periodischen Weiterbildung kann es bis zu 6 Wochen dauern, bis der Bildungspass durch die Landesinnung ausgestellt wird. Bei Rückfragen bzgl. Bildungspass und dessen Ausstellung wenden Sie sich bitte direkt an:

Landesinnung Wien der Fahrzeugtechnik
Sparte Gewerbe und Handwerk der Wirtschaftskammer Wien
Straße der Wiener Wirtschaft 1
1020  Wien
T: + 43 1 514 50 – 2394
E: fahrzeugtechnik@wkw.at
W: https://www.wko.at/wien/fahrzeugtechnik

Alle weiteren Landesinnungen:
https://www.wko.at/oe/gewerbe-handwerk/fahrzeugtechnik/landesinnungen-fahrzeugtechnik

Schulungsort

Automotive Akademie
c/o Mobilitätscampus
Am Freihof 23
1220 Wien

Bitte beachten: Der Kurs „Erweiterungsschulung über 3,5 Tonnen“ findet als einziger Kurs nicht am Mobilitätscampus, sondern bei der Firma Pappas statt. Adresse: IZ-NOE Süd, Straße 4, 2355 Wr. Neudorf